Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich / B2B
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Florian Pawliczek,
Olpketalstraße 132, 44229 Dortmund
info@florianpawliczek.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern.
- Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Der Auftraggeber bestätigt, die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner selbstständigen, unternehmerischen oder gewerblichen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
- Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen im Bereich Film- und Videoproduktion.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Leistungen werden einzeln oder als Paketpreis angeboten und umfassen insbesondere:
Vorproduktion: Briefing-Call, Konzeption, Storyboard, Abstimmungen, Recherche, Drehortbesichtigung.
Dreharbeiten: Dreharbeiten im Ein-, Zwei- oder Mehrmann-Team inkl. Kamera-, Licht- und Tontechnik, Drohnenaufnahmen, zusätzliches Personal und Equipment.
Postproduktion: Schnitt, Farbkorrektur, Untertitel, Voice-over, Musiklizenzierung (Online/Website/Social Media/Inhouse/Messe, ohne Rundfunk).
- Nicht im Angebot vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.
3. Vertragsschluss / Produktionsbeginn
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Angebotsannahme oder Zustimmung per E-Mail zustande.
- Nach Vertragsabschluss beginnt der Auftragnehmer mit der Vorproduktion, einschließlich Briefing, Konzeptbesprechungen, Recherche, Dienstleister- und Technikplanung sowie Locationanfragen. Die eigentlichen Dreharbeiten beginnen nach Freigabe des Konzepts oder Storyboards durch den Auftraggeber.
4. Vergütung / Arbeitszeit
- Die Vergütung erfolgt als Pauschalpreis, Tagessatz oder nach Stundenaufwand gemäß Angebot.
- Ein Drehtag umfasst bis zu 10 Stunden (inkl. An- und Abreise). Jede weitere angefangene Stunde wird mit 60 EUR netto pro Person berechnet.
- Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden zusätzlich berechnet. PKW-Fahrten werden mit 0,40 EUR/km abgerechnet.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind 30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig.
- Der erste Entwurf wird innerhalb von sieben Werktagen nach dem letzten Drehtag per Download-Link bereitgestellt.
- Die Restzahlung ist unabhängig von der finalen Abnahme fällig. Sofern im Angebot oder in der Rechnung kein abweichender Zahlungstermin bestimmt ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
5. Postproduktion / Korrekturen / Abnahme
- Im Paketpreis sind drei Korrekturschleifen enthalten.
- Änderungswünsche innerhalb der enthaltenen Korrekturschleifen sind umfasst, sofern ihr Umsetzungsaufwand insgesamt einen Arbeitstag (max. 8 Stunden) nicht überschreitet.
- Änderungen an bereits freigegebenen Bestandteilen gelten als kostenpflichtige Nachbestellung.
- Weitere Korrekturen werden mit 75 EUR netto pro angefangene Stunde berechnet.
- Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des ersten Entwurfs zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
6.2 Hierzu zählen insbesondere:
die rechtzeitige Freigabe von Konzepten, Storyboards, Drehplänen und Entwürfen,
die vollständige und termingerechte Bereitstellung von Logos, Texten, Daten und sonstigen Materialien,
die Organisation und Sicherstellung des Zugangs zu Drehorten sowie erforderlicher Genehmigungen,
die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für die Dauer des Projekts.
6.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet.
7. Nutzungsrechte / Urheberrecht
7.1 Die Urheberrechte an den erstellten Werken verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer.
7.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Film. Soweit dem Auftragnehmer entsprechende Rechte zustehen, werden dem Auftraggeber zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt. Rechte Dritter bleiben unberührt.
7.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Material zu bearbeiten, zu kürzen, zu verändern oder in andere Medienformate zu überführen.
7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das produzierte Material, einschließlich Rohmaterial und finalem Film, zu Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere:
auf seiner Website,
in seinem Portfolio,
in Social-Media-Kanälen,
in Präsentationen gegenüber potenziellen Auftraggebern.
7.5 Die Nutzung durch den Auftragnehmer erfolgt ohne zusätzliche Vergütung und darf die vertraglichen oder geheimhaltungsrechtlichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber nicht verletzen. Persönlichkeitsrechte Dritter bleiben hiervon unberührt; der Auftraggeber stellt sicher, dass hierfür alle erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
7.6 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Logos, Bild- und Videomaterial Dritter) verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch bereitgestelltes Material entstehen.
8. Persönlichkeitsrechte
- Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen abgebildeter oder aufgezeichneter Personen verantwortlich.
- Widerruft eine Person ihre Einwilligung nachträglich, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Einschränkungen oder Aufwände. Alle Änderungs- oder Mehraufwände trägt der Auftraggeber.
9. Drittmaterial
- Der Auftraggeber versichert, über alle erforderlichen Rechte an bereitgestelltem Drittmaterial (z. B. Bilder, Musik, Logos, Texte) zu verfügen.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Nutzung des bereitgestellten Materials geltend gemacht werden.
10. Witterung / Drehausfälle
- Witterungsbedingte Ausfälle oder Verschiebungen von Drehtagen gelten nicht als vom Auftragnehmer zu vertretende Leistungshindernisse. Das wirtschaftliche Risiko trägt der Auftraggeber. Ein Anspruch auf kostenfreie Verschiebung oder Stornierung besteht insoweit nicht.
- Müssen Drehtage aus Gründen wiederholt oder nachgeholt werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere aufgrund von Witterung, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen), begründet dies keinen Anspruch auf Ersatz von Reise-, Ausfall- oder sonstigen Zusatzkosten gegenüber dem Auftragnehmer.
11. Stornierung / Terminabsage
11.1 Absage einzelner Drehtage
(Gilt für die Buchung einzelner Kameraleistungen, Produktionsteams oder einzelner Drehtage innerhalb einer laufenden Produktion.)
- weniger als 14 Tage vor dem Drehtag: 30 % des vereinbarten Honorars
- 7–10 Tage vor dem Drehtag: 40 %
- 2–6 Tage vor dem Drehtag: 60 %
- weniger als 2 Tage vor dem Drehtag: 80 %
Maßgeblich ist der im Angebot bestätigte Produktionszeitraum oder – sofern konkret terminiert – der vereinbarte Drehtag.
11.2 Absage kompletter Filmproduktionen
(Gilt für die vollständige Kündigung des gesamten Produktionsauftrags, unabhängig vom Auftragswert.)
- bis 30 Tage vor Produktionsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars
- 14–29 Tage vor Produktionsbeginn: 50 %
- 7–13 Tage vor Produktionsbeginn: 70 %
- weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn: 80 %
Als Produktionsbeginn im Sinne dieser Stornierungsregelungen gilt der Beginn der Vorproduktion nach Vertragsabschluss, einschließlich Briefing, Konzeptbesprechungen, Recherche, Dienstleister- und Technikplanung sowie Locationanfragen. Die Dreharbeiten beginnen nach Freigabe des Konzepts oder Storyboards durch den Auftraggeber.
Hinweis: Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
12. Datenspeicherung
Nach der Übergabe von Rohmaterial und finalem Film ist der Auftraggeber für die Archivierung verantwortlich. Eine Speicherung durch den Auftragnehmer erfolgt maximal drei Monate, sofern nichts anderes im Angebot vereinbart ist. Danach werden die Daten gelöscht.
13. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach Produkthaftung, bleibt unberührt.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Dortmund.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB unberührt.